Bürgschaften des Bundes und der Länder
Beschreibung
In Deutschland existiert ein dreigliedriges Bürgschaftssystem zur Absicherung von Krediten für gewerbliche Unternehmen mit tragfähigen Konzepten, die über keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten verfügen.
Für Bürgschaftsbeträge bis 2 Millionen Euro stehen Bürgschaftsbanken und Kreditgarantiegemeinschaften in allen Bundesländern zur Verfügung. Diese Institutionen übernehmen die Garantie für Investitions- und Betriebsmittelkredite, die an Existenzgründer und mittelständische Unternehmen vergeben werden. Detaillierte Informationen sind in der entsprechenden Datenbank zu den Bürgschaftsbanken verfügbar.
Bei höherem Bürgschaftsbedarf greifen die Bürgschaftsprogramme der Länder oder Landesförderinstitute ein. In strukturschwachen Regionen, die gemäß der GRW-Fördergebietskarte eingestuft sind, wird ab einem Bürgschaftsbetrag von 20 Millionen Euro das Großbürgschaftsprogramm des Bundes aktiviert. Dieses Programm bietet parallele Bürgschaften von Bund und Ländern an.
Anspruch auf diese Förderungen haben Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die vollständig oder überwiegend in privater Hand sind.
Die Voraussetzungen für die Förderung umfassen insbesondere:
- Das Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig sein.
- Das Unternehmenskonzept muss wirtschaftlich tragfähig sein.
- Eine anderweitige Finanzierung darf nicht möglich sein.
- Das EU-Beihilferecht muss beachtet werden.
Die Art und Höhe der Förderung sieht vor, dass die Bürgschaften höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos abdecken. Das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Investoren und Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen- oder Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge an die PricewaterhouseCoopers GmbH.