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Schleswig-Holstein

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein – Klassik-Bürgschaft

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH übernimmt Bürgschaften/Garantien für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Unternehmen (KMU) und Freiberufler.
Schleswig-HolsteinBürgschaft/Garantiefür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:Max. 2 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Gewerbliche Unternehmen, Freiberufler sowie Existenzgründer haben die Möglichkeit, Unterstützung von der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein zu erhalten, wenn für ihren Kredit nicht ausreichend finanzielle Sicherheiten vorhanden sind. Die Bürgschaftsbank übernimmt das Kreditrisiko für verschiedene Vorhaben.

Diese Bürgschaft kann zur Absicherung von Krediten und Avalen genutzt werden, die für Betriebsverlagerungen, Betriebsmittelstärkungen, Vorratsfinanzierungen, Auftragsfinanzierungen, Liquiditätsüberbrückungen, Gewährleistungen, Garantiegewährungen, Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, tätige Teilhaberschaften sowie Wachstumsinvestitionen erforderlich sind. Zudem unterstützt die Bürgschaftsbank Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Die Bürgschaft kann bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags abdecken, wobei die maximale Höhe der Bürgschaft bis zu 2 Millionen Euro betragen kann.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut nach freier Wahl an die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein zu richten. Der Antrag muss über ein Online-Antragsportal eingereicht werden.

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