Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft ohne Bank (BoB)
Beschreibung
Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Existenzgründerinnen, Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften, um Investitionen zu erleichtern. Diese Bürgschaften erhöhen die Erfolgschancen bei Kreditverhandlungen mit der Hausbank, da die Bürgschaftszusage eine verbindliche Sicherheit bietet. Förderfähig sind Finanzierungen für Maschinen und Anlagen, selbstgenutzte gewerbliche Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätige Beteiligungen, Warenlager und Betriebsmittel. Die Bürgschaft deckt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags für Existenzgründer und junge Unternehmen (bis zu 5 Jahre alt) sowie Wachstums- oder Investitionsfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als 5 Jahre).
Der Höchstbetrag liegt bei 160.000 Euro, bei Nachfolgefinanzierungen sogar bis zu 520.000 Euro. Für Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen wird in der Regel eine Bürgschaft von 60 Prozent übernommen. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, kann jedoch bei speziellen Vorhaben wie Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre betragen und für Betriebsmittel bis zu 8 Jahre reichen. Diese Unterstützung trägt dazu bei, den Zugang zu notwendigen Finanzierungen zu erleichtern und die Entwicklung sowie das Wachstum von Unternehmen in Sachsen zu fördern.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist direkt bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH einzureichen. Nach Prüfung wird ein Bürgschaftsangebot erstellt, auf dessen Grundlage die Hausbank eine Finanzierungsgrundlage unterbreitet.