Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen – Bürgschaft
Beschreibung
Die Bürgschaftsbank Sachsen bietet Unternehmen Unterstützung in Form von Bürgschaften für Kredite, um verschiedene finanzielle Vorhaben zu realisieren. Diese Unterstützung richtet sich an Existenzgründerinnen und Existenzgründer, junge Unternehmen (bis zu 5 Jahre alt) sowie etablierte Unternehmen.
Die förderfähigen Vorhaben umfassen:
- Erwerb von Maschinen und Anlagen
- Anschaffung selbstgenutzter gewerblicher Immobilien
- Unternehmensnachfolgen und tätige Beteiligungen
- Finanzierung von Warenlagern und Betriebsmitteln
- Avalkredite
Die Bürgschaft wird bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags oder maximal 2 Millionen Euro gewährt. Für etablierte Unternehmen, die älter als 5 Jahre sind, beträgt die Bürgschaft für Betriebsmittelfinanzierungen in der Regel 60 Prozent.
Die Laufzeit der Bürgschaft kann bis zu 15 Jahre betragen. Für spezifische Projekte, wie Baumaßnahmen und Förderdarlehen, sind sogar Laufzeiten von bis zu 23 Jahren möglich. Bei Betriebsmittelfinanzierungen liegt die maximale Laufzeit bei bis zu 8 Jahren.
Diese Bürgschaften sind ein wichtiges Instrument, um Unternehmen den Zugang zu notwendigen Finanzierungen zu erleichtern und deren Wachstum zu unterstützen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf eine Bürgschaft ist bei der Hausbank einzureichen, die diesen dann an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH weiterleitet.