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Nordrhein-Westfalen

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Bürgschaft ohne Bank

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH übernimmt Bürgschaften/Garantien für Existenzgründer, Unternehmensnachfolger, Unternehmen (KMU) und Freiberufler.
Nordrhein-WestfalenBürgschaft/Garantiefür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Letzte Änderung:22.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Bürgschaft/Garantie – ersetzt fehlende Sicherheiten bei Finanzierungen
Max. Fördersumme:Max. 250.000 Euro
Laufzeit:Max. 15 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Unternehmer, die Investitionen planen, haben die Möglichkeit, eine Bürgschaft ohne den Weg über ihre Hausbank zu beantragen. Mit dem Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen durch Bürgschaften, die vor der Verhandlung mit der Hausbank erteilt werden können.

Diese Förderung gilt für verschiedene Finanzierungsvorhaben, darunter Existenzgründungen, Investitionen in Geschäfts- und Betriebserweiterungen, Betriebsverlagerungen sowie Gewährleistungen und Betriebsmittel. Die Unterstützung erfolgt durch die Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedoch 250.000 Euro. Die Laufzeit der Bürgschaft kann bis zu 15 Jahre betragen. Für Programmkredite der öffentlichen Hand und gewerbliche Baufinanzierungen sind längere Laufzeiten möglich.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu stellen.

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