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BordstromTech II (umweltfreundliche Bord- & Landstromversorgung)

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert Unternehmen der Branche Verkehr und Lagerei bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 5 Millionen Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen. Gefördert werden Investitionen für die bordseitige Aus- und Umrüstung mit Energiespeichern einschließlich der erforderlichen Systeme für die Speicherung von Landstrom und/oder zur Nutzung alternativer Kraftstoffe, Energiewandlern, Plug-In Systemen, Stromübergabesystemen und Kombinationen dieser Systeme.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Für Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme zur Eigenversorgung von Schiffen beträgt die Zuschusshöhe 40 Prozent der zuwendungsfähigen umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben. Kleine Unternehmen erhalten eine um 20 Prozent höhere Förderquote, mittlere Unternehmen eine um 10 Prozent höhere. Für mobile Landstromversorgungssysteme als hafenseitiges Infrastrukturangebot beträgt der Zuschuss 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Höchstbetrag für die Modernisierungsmaßnahme in Seehäfen liegt bei 5 Millionen Euro, für Modernisierungsmaßnahmen in Binnenhäfen bei 2 Millionen Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist einstufig. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens und spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) eingereicht werden.

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