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BMEL-Exportförderprogramm

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) gewährt Unternehmen (KMU) der Land- und Ernährungswirtschaft Zuschüsse.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Ansprechpartner:Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Unternehmen, Verbände und Vereinigungen der Land- und Ernährungswirtschaft bei der Sicherung und Erschließung von Absatzmärkten, sowohl im In- als auch im Ausland. In Deutschland werden Maßnahmen unterstützt, die sektor- und produktspezifische Marktinformationen bereitstellen, Schulungen für interessierte Unternehmen anbieten und einzelbetriebliche Beratungen zur Vorbereitung auf den Eintritt in ausländische Märkte ermöglichen.

Im internationalen Bereich umfasst die Förderung verschiedene Aktivitäten wie Markterkundungsreisen, Geschäftsreisen, Informationsveranstaltungen und Kontaktbörsen. Darüber hinaus werden auch imagefördernde Maßnahmen, Wirtschaftsdelegationsreisen sowie die Erstellung von Print- und digitalen Medien zur Kundeninformation gefördert. Zudem können Reisen von Behörden nach Deutschland sowie vorbereitende und nachbereitende Aktivitäten, Fachkongresse, Tagungen, Seminare, Feldtage, Maschinenvorführungen und Tierschauen im Ausland in den Förderumfang fallen.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben abdeckt. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen dabei mindestens 10.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu stellen.

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