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Blaues Band Deutschland – Auen

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
bundesweitZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ansprechpartner:Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Laufzeit:Bis zu 6 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) fördert Beratungs-, Qualifizierungs-, Informations- und Vernetzungsangebote für gemeinwohlorientierte Unternehmen über zwei Module:

  • Individual-Modul (Modul I): Hier werden vertiefte Unterstützungsleistungen für gemeinwohlorientierte Unternehmen und Start-ups gefördert, die gleichzeitig als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß EU-Definition gelten. Förderfähige Maßnahmen umfassen individuelle Analysen und spezialisierte Beratungen, Qualifizierungen sowie die Förderung von Kooperationen, etwa durch Seminarreihen oder Accelerator-Programme, sowie vertiefte Vernetzungsmaßnahmen.
  • Multiplikator-Modul (Modul II): Dieses Modul fördert allgemeine Informations- und Vernetzungsangebote, die allen interessierten Unternehmen offenstehen. Hierzu zählen Angebote wie Kurzberatungen, Workshops und digitale Informationsplattformen. Auch die co-kreative Entwicklung eines überregionalen Transferkonzepts zur Verbreitung innovativer Beratungsleistungen gehört dazu, insbesondere durch Peer-to-Peer-Learning.

Die Förderung wird als Zuschuss für Projekte von mindestens sechs Monaten und maximal 36 Monaten gewährt. Die Fördersumme beträgt bis zu 85 Prozent der nachgewiesenen Gesamtausgaben und kann durch einen Klimabonus auf bis zu 95 Prozent erhöht werden, wenn die Maßnahmen die EU-Klimaschutzziele fördern (entweder durch Klimaschutzbeiträge inhaltlicher Art oder durch die gezielte Ansprache klimabezogener Zielgruppen). Die jährliche Obergrenze für Zuschüsse liegt bei 600.000 Euro je Antragsteller.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren erfolgt zweistufig. In der ersten Stufe reichen Antragsteller eine Projektskizze per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein. In der zweiten Stufe wird der förmliche Förderantrag über das elektronische Antragssystem easy-Online gestellt.

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