BioWärme Bayern (Biomasse & Wärmenetze)
Beschreibung
Die Errichtung eines Biomasseheizwerks und eines zugehörigen Wärmenetzes kann unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Zuschuss vom Freistaat Bayern gefördert werden. Diese Förderung zielt darauf ab, fossile Energieträger durch umweltschonende Biomasseheizwerke zu ersetzen und die Verteilung von Wärme aus erneuerbaren Energien und/oder Abwärme über entsprechende Wärmenetze zu unterstützen.
Förderfähig sind Investitionen in Biomasseheizwerke mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 Kilowatt, die zur effizienten Nutzung fester Biomasse dienen. Dazu zählen auch Biomasseheizsysteme, die Wärme in ein Wärmenetz einspeisen, welches zusätzlich Abwärme, Solarthermie und/oder Umweltwärme nutzt (Kombinationsprojekte). Wärmenetze, die neu errichtet oder energieeffizient erweitert werden, können ebenfalls gefördert werden, sofern sie im Zusammenhang mit einem geförderten Biomasseheizwerk stehen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und ist abhängig von der Art des Vorhabens sowie der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen können bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 25 % und andere bis zu 20 %. Zusätzliche Boni sind verfügbar: Ein Fuel-Switch-Bonus von 10 % wird gewährt, wenn Biomasseheizsysteme von fossilen Brennstoffen umstellen. Bei der Nutzung von Solarthermie oder Wärmepumpen in Kombinationsprojekten gibt es ebenfalls 10 %, und für Systeme mit einem Economiser oder einer Abgaskondensationsanlage werden 5 % gefördert. Wärmenetze werden mit bis zu 100 Euro je Meter Wärmetrasse und bis zu 1.800 Euro je Hausübergabestation gefördert.
Die maximalen Förderobergrenzen betragen für Biomasseheizwerke 350.000 Euro, für Wärmenetze 100.000 Euro und für kombinierte Projekte 450.000 Euro. Eine Förderung wird nicht gewährt, wenn der berechnete Zuschuss unter 5.000 Euro liegt (Bagatellgrenze).
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme beim Technologie- und Förderzentrum (TFZ) im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe zu stellen. Vor der Antragstellung ist eine Projektbesprechung am TFZ erforderlich.