Bioökonomie International 2027 - Kooperationen mit Japan oder Queensland/ Australien
Beschreibung
Gefördert werden internationale Forschungs- und Entwicklungsprojekte in Kooperation mit Partnern außerhalb Europas. Ziel ist der Ausbau internationaler Forschungskooperationen sowie die Stärkung Deutschlands als Standort für Bioökonomie und industrielle Schlüsseltechnologien.
Im Fokus stehen derzeit Kooperationen mit Partnern in Japan sowie im Bundesstaat Queensland in Australien. Gefördert werden Vorhaben in verschiedenen Technologiefeldern, insbesondere zur industriellen Nutzung nachwachsender Rohstoffe, zur Entwicklung nachhaltiger biobasierter Produkte sowie zu neuen Produktionsverfahren und digitalen Schlüsseltechnologien.
Die Förderung unterstützt den internationalen Wissens- und Technologietransfer sowie die Vernetzung von Forschungseinrichtungen und Unternehmen. Gefördert werden insbesondere Personalkosten, notwendige Investitionen, Materialkosten sowie projektbezogene Reisen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten; Hochschulen zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten eine anteilige Finanzierung ihrer Kosten, wobei kleine und mittlere Unternehmen (KMU) höhere Fördersätze erhalten können.
Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 600.000 Euro pro Vorhaben.
Hinweise zur Antragstellung
Das Antragsverfahren ist zweistufig organisiert.
In der ersten Stufe reicht der Verbundkoordinator eine Projektskizze über das vorgesehene Einreichungsportal ein. Die eingereichten Skizzen werden von externen Fachgutachtern nach wissenschaftlichen und fachlichen Kriterien bewertet.
Bei positiver Bewertung erfolgt eine Einladung zur zweiten Verfahrensstufe. In dieser Stufe ist ein förmlicher Förderantrag über das elektronische Antragssystem easy-Online einzureichen. Nach der abschließenden fachlichen und administrativen Prüfung wird über die Förderung entschieden und ein schriftlicher Bescheid erteilt.
Für Modul 1 ist die Beteiligung von Industriepartnern möglich, jedoch nicht verpflichtend. Für Modul 2 ist die Einbindung von Partnern aus der Industrie erforderlich. Mindestens ein Industriepartner aus Deutschland oder dem Bundesstaat Queensland muss beteiligt sein; eine Beteiligung kann auch in beratender Funktion als assoziierter Partner erfolgen.
Es wird empfohlen, vor der Einreichung der Projektskizze Kontakt mit dem Projektträger Jülich (PtJ) aufzunehmen.