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BioKreativ – Nachwuchsgruppen Bioökonomie

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt Unternehmen, Freiberufler und Forschungseinrichtungen bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ansprechpartner:Projektträger Jülich (PtJ)
Letzte Änderung:21.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten
Laufzeit:Bis zu 5 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Unterstützung von Nachwuchsgruppen in den Bereichen Natur-, Informationstechnologie- und Ingenieurwissenschaften kann durch einen Zuschuss des Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) erfolgen, insbesondere für Projekte, die den Übergang zu einer Bioökonomie fördern.

Förderfähig sind Vorhaben, die sich mit der Entwicklung neuer Technologien, Verfahren oder Produkte für die Bioökonomie beschäftigen. Dazu zählen unter anderem:

  • Innovationen und Forschung zur Transformation von erdölbasierten zu biobasierten Wirtschaftsformen
  • Entwicklung innovativer biobasierter Produkte
  • Effiziente Nutzung von Biomassen unter Berücksichtigung von Ökosystemleistungen und Ernährungssicherung
  • Verbesserung der Wertschöpfungskette hinsichtlich Nachhaltigkeit
  • Entwicklung neuer Werkzeuge und Methoden zur Förderung der nachhaltigen Bioökonomie
  • Kreislaufunterstützende Modelle und Ansätze für eine biobasierte Kreislaufwirtschaft
  • Die Förderung wird als Zuschuss für bis zu 5 Jahre gewährt.

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten in der Regel 50 Prozent ihrer förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus beantragen, sofern sie die EU-Kriterien für KMU erfüllen. Hochschulen oder außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Hochschulen erhalten zusätzlich eine Projektpauschale von 20 Prozent für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben.

Hinweise zur Antragstellung

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe ist eine Projektskizze beim Projektträger Jülich (PtJ) einzureichen. In der 2. Stufe erfolgt die Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

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