Binnenmarktprogramm 2021–2027
Beschreibung
Im Rahmen des Binnenmarktprogramms kann eine Förderung durch Beteiligung an Ausschreibungen erfolgen. Der Fokus des Binnenmarktprogramms liegt auf der Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Die Bandbreite möglicher Maßnahmen reicht vom Abbau von Hindernissen für den Warenverkehr über die Förderung von Clusterstrukturen bis hin zur besseren Durchsetzung von Verbraucherrechten.
Wichtige Elemente des Programms sind der Ausbau von Informationsportalen, die Vernetzung der Arbeit der Marktüberwachungsbehörden und Instrumente zur Vernetzung von Unternehmen. Das Programm hat spezifische Ziele wie das verbesserte Funktionieren des Binnenmarkts durch bessere Marktüberwachung, die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit von Unternehmen, die Entwicklung wirksamer europäischer Standards sowie internationaler finanz- und nichtfinanzieller Berichts- und Abschlussprüfungsstandards, einen verbesserten Verbraucherschutz, den Erhalt eines hohen Niveaus bei der Lebensmittelsicherheit und die Erstellung sowie Verbreitung hochwertiger Statistiken über Europa.
Im Rahmen des Programms können Mittel in verschiedenen Formen zur Verfügung gestellt werden, insbesondere als Zuschüsse, Preisgelder und Auftragsvergaben. Die Durchführung erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Kommission aufgestellt werden. Diese legen die Prioritäten, Maßnahmen, Teilnahmevoraussetzungen und Beteiligungsregeln fest.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge können im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen gestellt werden, die auf dem Portal „Funding & Tenders“ der EU veröffentlicht werden.