Billigkeitsleistungen Deutschlandticket ÖPNV 2026
Beschreibung
Das Land Niedersachsen unterstützt Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) sowie im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bei der Finanzierung zusätzlicher Kosten, die durch die Einführung des Deutschlandtickets im Zeitraum von Januar bis Dezember 2026 entstanden sind oder noch entstehen.
Gefördert werden Ausgaben, die infolge der Einführung des Deutschlandtickets nicht gedeckt werden können, insbesondere Fahrgeldausfälle, verringerte Erstattungsleistungen nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), reduzierte Ausgleichszahlungen sowie zusätzliche Vertriebsmehrkosten in der Umsetzungsphase 2026.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist formlos auf elektronischem Weg an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) zu richten. Die LNVG stellt in ihrer Funktion als Aufgabenträgerin den eigenen Antrag beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung.