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Rheinland-Pfalz

Betriebliche Weiterbildung für Erwerbstätige

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung fördert Unternehmen mit Weiterbildungsangeboten.
Rheinland-PfalzArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Ansprechpartner:Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:bis zu 30.000 Euro pro Jahr
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Unternehmen bei der betrieblichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten, um den Fachkräftebedarf im Hinblick auf den Transformations- und Digitalisierungsprozess zu sichern. Diese Förderung wird in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+) gewährt.

Unternehmen können einen Zuschuss für die Teilnahme ihrer Beschäftigten an externen Weiterbildungsmaßnahmen sowie für die Durchführung betrieblicher Weiterbildungsmaßnahmen durch externe Anbieter erhalten. Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem Inhouse-Seminare und Lehrgänge.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Region. In der Region Trier, die die Stadt Trier sowie die Landkreise Trier-Saarburg, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Vulkaneifelkreis und Bernkastel-Wittlich umfasst, beträgt der Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben je teilnehmender Person. Für andere Regionen kann der Zuschuss bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen, jedoch maximal 1.500 Euro pro Person. Pro Kalenderjahr kann ein Unternehmen insgesamt bis zu 30.000 Euro an Zuschüssen erhalten.

Förderungen werden nicht gewährt, wenn die Gesamtkosten der Maßnahme unter 100 Euro liegen. Auch Reise-, Bewirtungs- und Übernachtungskosten der Teilnehmenden sind nicht förderfähig.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung muss spätestens einen Monat vor Beginn der Weiterbildung elektronisch über das EDV-Begleitsystem EurekaRLP Plus beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingereicht werden.

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