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Saarland

Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG) fördert bei Innovationsprojekten Existenzgründer und Unternehmen (KMU) mit Beteiligungen.
SaarlandBeteiligungfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:Max. 2 Millionen Euro
Laufzeit:Max. 10 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase bis 10 Jahre nach Gründung
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Im Saarland besteht die Möglichkeit, eine Beteiligungsförderung für die Gründung eines Technologieunternehmens oder die Markteinführung innovativer Produkte zu erhalten. Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt sowohl innovative Existenzgründer als auch etablierte Unternehmen. In Zusammenarbeit mit anderen Investoren stellt die SWG Beteiligungskapital bereit, das speziell für die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte vorgesehen ist.

Gefördert werden Projekte im Bereich Innovation, die Investitionen zur Markteinführung, angewandte Forschung und Entwicklung bis zur kommerziellen Produktion sowie Anpassungsentwicklungen neuer oder stark verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen umfassen. Die Förderung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung; offene Beteiligungen werden nur in Ausnahmefällen und immer in Kombination mit einer stillen Beteiligung gewährt. In der Regel sind keine Sicherheiten erforderlich.

Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem spezifischen Bedarf und liegt zwischen 125.000 Euro und 2 Millionen Euro pro Technologieunternehmen. Die Laufzeit der stillen Beteiligung beträgt in der Regel bis zu 10 Jahre, was ausreichend Spielraum für die erfolgreiche Umsetzung der Innovationsprojekte bietet.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet den Antrag dann entweder an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiter oder der Antrag kann direkt an die SWG gerichtet werden.

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