Beteiligungsgrundsätze der IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH – Stille Beteiligungen (Keine Beihilfe)
Beschreibung
Kleine oder mittlere Unternehmen, die Forschungs- oder Entwicklungsvorhaben umsetzen möchten und eine Verstärkung der Haftkapitalbasis benötigen, können unter bestimmten Voraussetzungen eine stille Beteiligung von der IBG Beteiligungsgesellschaft erhalten. Diese Förderung richtet sich insbesondere an technologieorientierte Unternehmen in der Gründungs- oder Wachstumsphase.
Die stille Beteiligung kann für eine Vielzahl von Zwecken genutzt werden, darunter Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, die Herstellung und Erprobung von Prototypen sowie die Durchführung von Demonstrations- und Pilotvorhaben. Ebenfalls unterstützt werden Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung neuartiger oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen sowie die Markteinführung und Wachstumsfinanzierungen. Die Höhe der Beteiligung kann bis zu 5 Millionen Euro betragen, mit einer Laufzeit von 10 Jahren und der Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 5 Jahre.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist an die IBG Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, c/o bmp Ventures AG zu richten.