Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Sachsen
Beschreibung
Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Sachsen durch die Bereitstellung von Ausfallgarantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften. Diese Garantien kommen insbesondere zum Tragen, wenn Beteiligungen ohne entsprechende Sicherheiten nicht oder nur zu ungünstigen Bedingungen realisiert werden können.
Die Ausfallgarantien können für verschiedene Vorhaben in Anspruch genommen werden, darunter:
- Mitfinanzierung von Existenzgründungen
- Errichtung, Erweiterung und grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben
- Innovationsprojekte
- Kooperationen
- Auszahlung von Gesellschaftern
Die Förderung erfolgt in Form einer Ausfallgarantie, die in der Regel auf eine Beteiligung von maximal 1,25 Millionen Euro angewendet wird. In begründeten Ausnahmefällen kann dieser Betrag auf bis zu 2,5 Millionen Euro erhöht werden. Die Garantie darf jedoch nicht mehr als 75 Prozent der Beteiligungssumme betragen, um eine angemessene Risikoverteilung sicherzustellen.
Diese Unterstützung zielt darauf ab, die Finanzierungsmöglichkeiten für KMU zu verbessern und ihnen den Zugang zu Kapital zu erleichtern, um nachhaltiges Wachstum und Innovationen zu fördern.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind über eine private Kapitalbeteiligungsgesellschaft an die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH zu richten.