Beteiligungsgarantien der Bayerischen Garantiegesellschaft mbH
Beschreibung
Private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die in kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus investieren möchten, können von der BGG Bayerischen Garantiegesellschaft Unterstützung erhalten. Diese Unterstützung erfolgt in Form von Garantien, die den Einstieg oder die Beteiligung an einem Unternehmen erleichtern, insbesondere wenn eine solche Beteiligung ohne Garantie nicht oder nur unter ungünstigen Bedingungen möglich wäre.
Die BGG übernimmt Garantien für Beteiligungen, die insbesondere folgende Zwecke haben:
- Kooperationen und Innovationsprojekte, einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte
- Strukturwandel, einschließlich der Errichtung, Erweiterung, grundlegenden Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben
- Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen
- Erbauseinandersetzungen und, in Ausnahmefällen, das Ausscheiden von Gesellschaftern
- Warenlageraufstockungen bei expandierenden Unternehmen
Die Garantie der BGG deckt bis zu 70 Prozent der Beteiligungssumme und der vertraglich vereinbarten Ansprüche ab. Beteiligungen können bis zu 1 Million Euro betragen, in Ausnahmefällen bis zu 2,5 Millionen Euro. Die Höhe der Beteiligung darf nicht das vorhandene Eigenkapital überschreiten. Die Laufzeit der Beteiligung richtet sich nach ihrem Verwendungszweck, in der Regel beträgt sie bis zu zehn Jahre.
Hinweise zur Antragstellung
Bei der BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen.