Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen – Gründung und Nachfolge
Beschreibung
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer in Sachsen durch die Bereitstellung von haftendem Eigenkapital in Form von typisch stillen und direkten Beteiligungen. Ziel dieser Förderung ist es, die Eigenkapitalbasis der Unternehmen zu stärken und ihnen damit eine solide finanzielle Grundlage zu bieten.
Beteiligungen werden gewährt, um Kosten zu decken, die im Rahmen der Existenzgründung oder -festigung (bis zu drei Jahre nach Gründung) anfallen. Förderfähig sind Investitionen, Ausgaben für ein erstes Warenlager sowie Betriebsübernahmen oder tätige Beteiligungen, etwa durch Management-Buy-Out (MBO) oder Management-Buy-In (MBI).
Die Förderung richtet sich an Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die den EU-KMU-Definitionen entsprechen und deren Sitz oder Betriebsstätte sich in Sachsen befindet. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Gewährung der Beteiligung ist ein tragfähiges Unternehmenskonzept. Darüber hinaus wird vom Unternehmer die Übernahme einer persönlichen (Teil-)Garantie erwartet.
Die stille Beteiligung orientiert sich am Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel zwischen 25.000 Euro und 1 Million Euro. Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.
Der Antrag auf Förderung kann entweder über die Hausbank oder direkt bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH gestellt werden. Zusätzlich kann das Programm in Kombination mit einer Verbürgung der Komplementärfinanzierung durch die Bürgschaftsbank Sachsen GmbH in Anspruch genommen werden, um das Finanzierungspaket weiter abzusichern.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind entweder über die Hausbank einzureichen oder direkt an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH zu richten.