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Mecklenburg-Vorpommern

Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MV innoGROWTH

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV) ermöglicht Existenzgründern und Unternehmen (großer Mittelstand) bei Innovationsprojekten Beteiligungen.
Mecklenburg-VorpommernBeteiligungfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Max. Fördersumme:1,5 Millionen Euro
Laufzeit:10 Jahre
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:mehr als 250 Mitarbeiter (großer Mittelstand)

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBG MV) stärkt die Eigenkapitalbasis von Start-ups und wachstumsorientierten mittelständischen Unternehmen durch stille und offene Beteiligungen. Diese Förderung umfasst Investitionen sowie laufende Kosten wie Miete, Gehälter, Warenlager und bilanzstärkende Maßnahmen, einschließlich Ausgaben im Zusammenhang mit Forschung und Entwicklung bis hin zur Markteinführung. Besonders gefördert werden Unternehmen, die ökologische, digitale oder soziale Innovationen umsetzen.

Förderberechtigt sind Start-ups und mittelständische Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 75 Millionen Euro, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben. Dabei unterstützt das Programm MV innoGROWTH speziell auch soziale Innovationen und gemeinwohlorientierte Unternehmen im Einklang mit der „Nationalen Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“. Die Förderung erfolgt durch stille oder offene Beteiligungen oder eine Kombination beider Formen, mit einer Beteiligungshöhe von 50.000 bis 1,5 Millionen Euro und einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Umschuldungen bereits abgeschlossener Vorhaben. Die Rückzahlung der stillen Beteiligungen erfolgt zum Nominalwert, während offene Beteiligungen zum Marktwert zurückgezahlt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind unter Verwendung der Antragsunterlagen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBG MV) zu richten. Vor Antragstellung wird das geplante Vorhaben der MBG MV im Erstgespräch vorgestellt.

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