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Bremen

Beteiligung aus dem Beteiligungsfonds Bremen

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation fördert Existenzgründer, Unternehmensnachfolger und Unternehmen (KMU) bei Innovationsprojekten mit Darlehen und Beteiligungen.
BremenDarlehen & Beteiligungfür Startupsfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Ansprechpartner:BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
• Beteiligung – Finanzierung zur Stärkung des Eigenkapitals
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Zur Förderung von Innovationsprozessen und Wachstum in der bremischen Wirtschaft stellt die BAB Beteiligungs- und Managementgesellschaft Bremen mbH (BBM) im Auftrag der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) über den Beteiligungsfonds Bremen (BFB) öffentliche Finanzierungsmittel bereit. Ziel ist es, die Kapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen für zukunftsorientierte Maßnahmen zu stärken.

Der Beteiligungsfonds Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen in Gründungs-, Wachstums- und Übertragungsphasen. Dafür werden für einen begrenzten Zeitraum zusätzliches Eigenkapital und eigenkapitalähnliche Mittel zur Verfügung gestellt, um die Finanzierungsbedingungen der Unternehmen zu verbessern. Gleichzeitig soll der Zugang zu privatem Beteiligungskapital und Fremdkapital erleichtert werden.

Ohne die Beteiligung privater Co-Investoren können im Rahmen der Beihilfe Finanzierungs­mittel von bis zu 300.000 Euro gewährt werden. Beteiligen sich externe Dritte zu gleichen Konditionen (pari passu), erhöht sich die Förderobergrenze auf 1.500.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten und auf maximal 2.400.000 Euro pro Unternehmen. In der Regel stellt der Beteiligungsfonds pro Unternehmen Finanzierungsbeträge zwischen 400.000 und 800.000 Euro bereit.

Hinweise zur Antragstellung

Dem Antrag sind detaillierte Angaben über das Unternehmen, die wirtschaftlichen und rechtlichen Verhältnisse (Umsatz, Beschäftigte, Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen nebst erforderlichen Erläuterungen usw.), das Investitionsvorhaben und die Finanzierung beizufügen. Der Innovationsgehalt des Vorhabens, die technische Durchführbarkeit und die Marktchancen sind nach Abstimmung mit dem Beteiligungsgeber ggf. von einem anerkannten Sachverständigen zu prüfen. Die Plausibilität der Planungsrechnungen ist ggf. durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu prüfen.

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