Berufsausbildungsförderung
Beschreibung
Das Land Berlin unterstützt Betriebe, die Ausbildungsplätze schaffen oder deren Qualität verbessern möchten, mit verschiedenen Förderungen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss und richtet sich nach unterschiedlichen Kriterien und Zielgruppen.
Verbundausbildung und überbetriebliche Ausbildung in Berlin: Zuschuss: 40 Euro pro Ausbildungstag. Maximale Förderung: 6.500 Euro für eine 3-jährige Ausbildung, 7.500 Euro für eine 3,5-jährige Ausbildung, bis zu 2.500 Euro für 2-jährige Ausbildungen (nur in Ausnahmefällen).
Berufsschulbesuch oder Ausbildung in Berufsbildungsstätten außerhalb Berlins bei Splitterberufen: Zuschuss: 12 Euro pro Schultag, wenn die tägliche Fahrt zum Unterrichtsort unzumutbar ist.
Überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk und vergleichbare Gewerbe: Zuschuss: Bis zu 60 Prozent der Kosten.
Berufliche Erstausbildung benachteiligter Personen: Zuschuss: 30 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung im 1. und 2. Jahr, 70 Prozent im 3. Jahr. Maximaler Zuschuss: 10.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis.
Ausbildung von Frauen in frauenuntypischen Berufen: Zuschuss: 75 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung. Maximaler Zuschuss: 7.500 Euro pro Ausbildungsverhältnis.
Ausbildung von Alleinerziehenden: Zuschuss: 75 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung. Maximaler Zuschuss: 7.500 Euro pro Ausbildungsverhältnis.
Übernahme von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben: Zuschuss: 75 Prozent der Ausbildungsvergütung. Maximaler Zuschuss: 5.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis.
Ausbildung von geflüchteten Personen: Zuschuss: 2.000 Euro für das 1. Ausbildungsjahr, 1.000 Euro für das 2. Ausbildungsjahr, 2.000 Euro für das 3. Ausbildungsjahr.
Modellversuche und Pilotprojekte: Zuschuss: Bis zu 25 Prozent der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung anerkannten Mehrkosten.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen spätestens 6 Monate nach Beginn des Ausbildungsverhältnisses, der Verbundausbildung oder bei Splitterberufen nach Beginn der auswärtigen Beschulung bei der Handwerkskammer Berlin eingereicht werden. Anträge für überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk, Modellversuche und Pilotprojekte sind bei der Senatsverwaltung Berlin für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung zu stellen. Die Frist für überbetriebliche Lehrgänge im Handwerk ist der 1. Dezember für das folgende Kalenderjahr.