FUNDERO
Berlin

Berliner Schallschutzfensterprogramm

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz unterstützt Unternehmen, Freiberufler und Privatpersonen mit Zuschüssen.
BerlinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:maximal 15.000 Euro pro Wohnung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Schalldämmung in Wohngebäuden an stark belasteten Hauptverkehrsstraßen und oberirdischen Schienenwegen der Berliner Verkehrsbetriebe. Gefördert wird der Einbau schallgedämmter Fenster, Türen und Lüftungsanlagen, um den Lärmpegel in Aufenthaltsräumen wie Schlafzimmern und Kinderzimmern zu senken. Die Aufarbeitung von Holzkastendoppelfenstern auf Schallschutzklasse 4 wird ebenfalls bezuschusst.

Der Zuschuss beträgt 400 Euro pro Quadratmeter für Fenster und Türen der Schallschutzklasse 4 und 500 Euro pro Quadratmeter für Schallschutzklasse 5. Für Lüftungseinrichtungen wird eine Pauschale von 250 Euro pro Raum gewährt. Die Förderung kann bis zu 90 Prozent der anerkannten Kosten abdecken, jedoch maximal 15.000 Euro pro Wohnung.

Hinweise zur Antragstellung

Vor Beginn der Maßnahme und der Antragstellung ist eine Förderanfrage über das Online-Formular zu stellen. Die eigentlichen Anträge sind bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz einzureichen.

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