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Berlin

Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE 2) – Förderschwerpunkt 4: Anpassung an den Klimawandel

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz fördert Unternehmen (KMU) bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
BerlinZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Ansprechpartner:B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Berliner Programm für Nachhaltige Entwicklung (BENE) fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Im Fokus stehen Projekte, die das städtische Klima verbessern und klimatische Entlastungsräume schaffen. Besonders unterstützt werden Maßnahmen nach dem Prinzip der Schwammstadt, welche die Widerstandsfähigkeit gegenüber Extremwetterereignissen erhöhen. Hierzu zählen die Entsiegelung von Flächen, die Begrünung von Dächern und Fassaden sowie die nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung.

Weitere geförderte Projekte betreffen den Waldumbau zur Verbesserung der Resilienz gegen Trockenheit und Schädlingsbefall sowie die Renaturierung von Mooren als natürliche Kohlenstoffsenken. Auch die Umgestaltung von städtischen Flächen wie Straßen, Schulhöfen und Plätzen, um die Aufnahme von Regenwasser zu verbessern und die Funktionsfähigkeit von Böden und Vegetation wiederherzustellen, wird unterstützt.

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, wobei bei investiven Maßnahmen die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 200.000 Euro betragen müssen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme online an die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH zu richten. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren, begleitet von thematischen Förderaufrufen.

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