Beratungsrichtlinie – Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen fördert kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+), wenn sie externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchten, insbesondere in betriebswirtschaftlichen und technischen Fragen. Zudem stehen Mittel für die Einrichtung von Beratungsnetzwerken zur Verfügung. Die Förderung umfasst Intensivberatungen und Prozessbegleitungen, die durch selbstständige Unternehmensberater, organisationseigene Berater oder Berater der zuständigen Kammern und Fachverbände im Handwerk durchgeführt werden können. Auch die Einstellung von Beauftragten für Innovation und Technologie (BIT) wird gefördert, um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Handwerk zu erhöhen. Zudem werden Beratungs- und Vernetzungsprojekte für KMU, einschließlich Projekte zur Beratung, Vernetzung sowie Modellprojekte, unterstützt.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss und deckt bis zu 50 Prozent der Standardeinheitskosten für Beratungen, mit einem Satz von 950 Euro pro Tagwerk (8 Stunden). Normalerweise werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert. Für organisationseigene Berater im Handwerk beträgt der Zuschuss 350 Euro pro Tagwerk ohne Bundes-Kofinanzierung und 150 Euro pro Tagwerk bei Kofinanzierung durch den Bund. Die öffentliche Förderung darf insgesamt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen. Für Beauftragte für Innovation und Technologie werden bis zu 50 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben einschließlich des rentenversicherungspflichtigen Bruttogehalts und der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung gefördert. Für Beratungs- und Vernetzungsprojekte für KMU beträgt der Zuschuss bis zu 75 Prozent der zuschussfähigen Gesamtausgaben, mit einer Projektlaufzeit von normalerweise 48 Monaten und der Möglichkeit einer Anschlussförderung.
Das Auswahlverfahren für Beratungs- und Vernetzungsprojekte zur Digitalisierung von KMU ist zweistufig. Projektkonzepte müssen bis zu einem bestimmten Stichtag eingereicht werden, der bei der Thüringer Aufbaubank veröffentlicht wird. Eine Fachjury wählt die Projekte vor dem eigentlichen Antragsverfahren aus.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens online über das Förderportal der Thüringer Aufbaubank gestellt werden. Für organisationseigene Beratungen im Handwerk ist der Antrag spätestens 6 Wochen vor Beginn des Vorhabens einzureichen.