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Nordrhein-Westfalen

Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)

Das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) unterstützt Existenzgründer und Freiberufler mit Zuschüssen und Beratungsangeboten.
Nordrhein-WestfalenZuschuss & Beratungs-Förderungfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)
Ansprechpartner:IBP IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Max. Fördersumme:Bis 918 Euro pro Tagwerk
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase
Antragsteller:Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Bei der Inanspruchnahme von Beratungen zur Unternehmensgründung oder -übernahme besteht in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu erhalten. Dieser wird auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bereitgestellt und unterstützt bei wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen im Zusammenhang mit Gründungsvorhaben sowie Betriebsübernahmen. Auch der Wechsel von Nebenerwerbsgründungen in den Haupterwerb kann gefördert werden, insbesondere wenn die Beratungen in einem der Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes stattfinden.

Der Zuschuss beträgt 50 Prozent eines Tagewerksatzes von 1.020 Euro, was 510 Euro je Tagewerk entspricht. Für Antragsteller, die Bürgergeld beziehen, kann dieser Zuschuss auf bis zu 80 Prozent (816 Euro) erhöht werden; bei Zirkelberatungen sogar auf 90 Prozent (918 Euro). Innerhalb von 12 Monaten können bis zu 6 Tagewerke à 8 Stunden für Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu 8 Tagewerke für Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei Zirkelberatungen wird pro teilnehmender Person 1 Tagewerk unterstützt. Die Förderung kann innerhalb von 5 Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Für Einzelberatungen zu Gründungen, Übernahmen und Beteiligungen im Handwerk ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH) zuständig. Für Beratungen in der Industrie, im Handel und im Dienstleistungsbereich sowie für Zirkelberatungen sind die IBP – IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH zu kontaktieren. Vor der Antragstellung ist ein Kontaktgespräch mit einer zugelassenen Anlaufstelle erforderlich.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Beratung über das EFRE-Online-Portal oder schriftlich über eine zugelassene Anlaufstelle zu stellen.

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