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Beratungsgutscheine Afrika im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Auslandsbezug:Ausdrücklich für Auslandsprojekte
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) bietet Unternehmen Unterstützung bei wirtschaftlichen Vorhaben in afrikanischen Märkten durch geförderte externe Beratungsleistungen an. Die Förderung richtet sich an kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich des Handwerks.

Förderfähige Beratungsleistungen Länder- oder branchenspezifische Fragen in Bezug auf geplante wirtschaftliche oder Investitionsvorhaben. Rechtliche Aspekte der Vorhaben. Marktfähigkeitsprüfung eines organisatorischen, finanziellen und ggf. produktbezogenen Umsetzungskonzepts (Business Case). Beratung zur Finanzierung und Finanzierungsverhandlungen. Höhe und Umfang der Förderung Förderquote: 85 % der Beratungskosten. Maximal geförderte Beratertage pro Beratung: 15 Tage. Tageshöchstsätze (je nach Thema): Marktanalyse, Marktrecherche, Geschäftspartner und Kontakte, Zoll-/Einfuhrbestimmungen: bis zu 864 EUR. Business-Case-Berechnung, Zertifizierungen, Aufbau von Vertriebsstrukturen: bis zu 1.080 Euro. Finanzierung, Finanzierungsverhandlungen, Gründung einer Niederlassung, rechtliche Rahmenbedingungen: bis zu 1.296 Euro. Maximale Förderung pro Beratung: 16.524 Euro. Maximal 3 Beratungsgutscheine pro Jahr: Gesamtförderung von bis zu 49.572 Euro pro Unternehmen. Antragsverfahren Antragstellung vor Beginn der Maßnahme. Zuständige Behörde: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Beratung erfolgt durch gelistete Beratungsunternehmen. Dieses Programm bietet Unternehmen wertvolle Unterstützung beim Markteintritt in Afrika, insbesondere durch Expertenwissen zu rechtlichen, finanziellen und branchenspezifischen Herausforderungen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu richten.

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