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Rheinland-Pfalz

Beratungen zu Innovation und TechnologieTransfer Rheinland-Pfalz (BITT)

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau fördert Unternehmen (KMU) mit Beratungsangeboten.
Rheinland-PfalzBeratungs-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner:zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Beratung – Förderung von Coaching, Training und Unternehmensberatung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Rheinland-Pfalz bietet kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) finanzielle Unterstützung für die Inanspruchnahme von technologieorientierten Beratungsleistungen, Begutachtungen und Datenbankrecherchen. Diese Förderung zielt darauf ab, Unternehmen mit den neuesten wissenschaftlichen, technologischen und organisatorischen Erkenntnissen zu versorgen.

Die finanzielle Unterstützung umfasst Beratungen in verschiedenen Bereichen wie technologieorientierte Beratung, der organisatorische Aufbau eines Qualitätsmanagementsystems (QMS) oder Innovationsmanagementsystems (IMS), sowie die Begutachtung von technologieorientierten Fördervorhaben. Zudem können Unternehmen auch Förderungen für die Nutzung von Informationsvermittlungsstellen, Datenbankrecherchen und die Einführung spezieller EDV- oder Informationstechnologie erhalten.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt und beträgt für externe Beratungsleistungen 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 500 Euro pro Tagewerk (mindestens 8 Beratungsstunden). Pro Unternehmen können maximal 15 Tagewerke gefördert werden, bei Beratungen zur Einführung spezieller EDV-/Informationstechnik jedoch nur bis zu 3 Tagewerke innerhalb von 3 Jahren. Für die Inanspruchnahme von Informationsvermittlungsstellen und Datenbankrecherchen werden bis zu 500 Euro bei maximal 15 Inanspruchnahmen innerhalb von 3 Jahren gefördert.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung muss vor der Beauftragung der Beratung oder der Durchführung der Maßnahme bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer in Rheinland-Pfalz eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).

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