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Berlin

BENE 2 – Städtische Natur & Umweltschutz

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz fördert Unternehmen bei Innovationsprojekten mit Zuschüssen für Projekte mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug.
BerlinZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Ansprechpartner:B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Mind. 200.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Berlin fördert im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) innovative Maßnahmen, Projekte und Initiativen, die zur Klimaneutralität und Umweltfreundlichkeit der Stadt beitragen. Mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) wird der Förderschwerpunkt 5 umgesetzt, der den Schutz und Erhalt der städtischen Natur sowie die Verringerung von Umweltverschmutzung adressiert.

Förderfähig sind:

  • Erhalt und Ausbau von Natur- und Landschaftsschutzgebieten, Natura-2000-Gebieten sowie Grün- und Erholungsflächen.
  • Naturbasierte Lösungen zur Stärkung der grünen und blauen Infrastruktur, einschließlich Machbarkeitsstudien.
  • Maßnahmen zum Ausbau und Erhalt des Biotopverbunds.
  • Gestaltung von Grünflächen für Bewegung, Sport, Gesundheit sowie die Schaffung von Naturerfahrungsmöglichkeiten.

Schaffung innerstädtischer Ruhe- und Erholungsräume, zum Beispiel durch Begrünung, Verschattung, lärmmindernde Materialien wie Flüsterasphalt oder geschliffenes Kopfsteinpflaster sowie bauliche Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und Verkehrsmengenreduzierung.

Maßnahmen zur Minderung von Feinstaubemissionen an der Quelle, etwa durch Verringerung von Abriebemissionen im Straßen- und Schienenverkehr oder durch Reduktion von Schadstoffemissionen aus mobilen Maschinen und Geräten.

Beseitigung von Altlasten, die im Bodenbelastungskataster Berlins verzeichnet sind.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Für investive Maßnahmen müssen die förderfähigen Gesamtkosten mindestens 200.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge sind vor Beginn der Maßnahmen über das Antragsportal bei der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH einzureichen. Die Projektauswahl erfolgt im Windhundverfahren und ist an thematische Förderaufrufe gekoppelt.

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