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Berlin

BENE 2 – Nachhaltige städtische Mobilität

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz fördert Unternehmen (KMU) für Innovationsprojekte bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug mit Zuschüssen.
BerlinZuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz
Ansprechpartner:B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Land Berlin unterstützt im Rahmen des Berliner Programms für Nachhaltige Entwicklung (BENE) innovative Projekte und Maßnahmen zur Förderung einer klimaneutralen und umweltfreundlichen Mobilität. Mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) werden im Förderschwerpunkt 6 Maßnahmen gefördert, die eine nachhaltige, multimodale städtische Mobilität durch Nutzung regenerativer Energie und Verlagerung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) auf den Umweltverbund (ÖPNV, Rad- und Fußverkehr) voranbringen.

Gefördert werden:

  • Verkehrliche Strategien zur CO2-Reduktion: Nachhaltige Konzepte für Wirtschaftsverkehre, lokale Lieferverkehre, Nullemissionszonen und deren Umsetzung. Vernetzung und Attraktivitätssteigerung: Maßnahmen zur besseren Verknüpfung und Optimierung von Rad-, Fuß- und ÖPNV-Verkehr, einschließlich baulicher Verbesserungen der Umsteigemöglichkeiten.
  • Verbesserung der Rad- und Fußverkehrsinfrastruktur: Ausbau von Radverkehrsanlagen, Radabstellanlagen, Fahrradparkhäusern, sowie fußgängerfreundliche Platzgestaltung, Verkehrsberuhigung, Querungsmöglichkeiten und Schulwegsicherheit.
  • Ausbau und Verknüpfung des ÖPNV: Reduzierung von Umsteigezeiten, Sicherstellung der Barrierefreiheit und Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs.
  • Innovative Fahrzeugtechnologien: Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Mindestanforderungen: Für investive Maßnahmen: mindestens 200.000 Euro förderfähige Gesamtkosten. Für Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen: mindestens 30.000 Euro förderfähige Gesamtkosten.

Hinweise zur Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme über das Antragsportal der B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH. Während die Projektauswahl für die meisten Maßnahmen im Windhundverfahren erfolgt, werden für Fahrzeuge mit innovativen Antriebssystemen spezifische Förderaufrufe veröffentlicht.

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