Beihilfen für indirekte CO2-Kosten
Beschreibung
Der Bund unterstützt stromintensive Produktionsunternehmen in bestimmten beihilfefähigen Wirtschaftssektoren oder Teilsektoren des europäischen Emissionshandels durch Zuschüsse zur Strompreiskompensation. Diese Förderung zielt darauf ab, die auf den Strompreis übertragenen Kosten der Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Unternehmen mit energieintensiven Produktionsprozessen können rückwirkend für die indirekten CO2-Kosten des Vorjahres eine Förderung beantragen, die im Zeitraum von 2023 bis 2030 gewährt wird.
Die Höhe des Zuschusses wird pro Anlage des Unternehmens ermittelt, sodass sich die Gesamthöhe der Beihilfe aus der Summe der Beihilfen für alle Anlagen eines Unternehmens zusammensetzt.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten müssen bis spätestens 30. September des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt eingereicht werden.