FUNDERO
bundesweit

Beihilfen für indirekte CO2-Kosten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) gewährt Unternehmen in den Branchen Herstellung von Glasprodukten, Herstellung von Grundstoffen aus anorganischen Nichtmetallmineralien, Herstellung von chemischen Erzeugnissen, Herstellung von Holz-, Flecht-, Korb- und Polsterwaren, Herstellung von Papier und Papierwaren, Druckgewerbe, Herstellung von Basischemikalien, Düngemitteln und Stickstoffverbindungen, Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen, Herstellung von Gummi- und Kunststoffwaren und Herstellung sonstiger Bekleidungsstücke Zuschüsse.
bundesweitZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ansprechpartner:Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Kombinierbar:Es ist möglich, den Zuschuss mit anderen Fördermitteln zu kombinieren, sofern die bestehenden Beihilfevorschriften und -höchstbeträge eingehalten werden.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
Nicht sicher, ob dieses Fördermittel passt?
Der Förderfinder zeigt Programme passend zu Standort, Branche und Vorhaben.
Passende Fördermittel finden

Beschreibung

Der Bund unterstützt stromintensive Produktionsunternehmen in bestimmten beihilfefähigen Wirtschaftssektoren oder Teilsektoren des europäischen Emissionshandels durch Zuschüsse zur Strompreiskompensation. Diese Förderung zielt darauf ab, die auf den Strompreis übertragenen Kosten der Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Unternehmen mit energieintensiven Produktionsprozessen können rückwirkend für die indirekten CO2-Kosten des Vorjahres eine Förderung beantragen, die im Zeitraum von 2023 bis 2030 gewährt wird.

Die Höhe des Zuschusses wird pro Anlage des Unternehmens ermittelt, sodass sich die Gesamthöhe der Beihilfe aus der Summe der Beihilfen für alle Anlagen eines Unternehmens zusammensetzt.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge auf Beihilfen für indirekte CO2-Kosten müssen bis spätestens 30. September des auf das Abrechnungsjahr folgenden Kalenderjahres bei der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt eingereicht werden.

Ähnliche Fördermittel

Nationales Innovationsprogramm Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) - Marktaktivierung
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Zuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Förderung der Entwicklung regenerativer Kraftstoffe
bundesweit
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Zuschussfür Innovation & Nachhaltigkeit
Förderung eines Beratungsnetzwerks im Handwerk
bundesweit
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Zuschussfür Startups
Noch nicht das passende Fördermittel gefunden?
Passende Fördermittel finden