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Bayern

Bayerisches Sonderprogramm Landwirtschaft Digital (BaySL Digital)

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus fördert landwirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen mit Zuschüssen für Innovationsprojekte.
BayernZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Ansprechpartner:Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk)
Letzte Änderung:24.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Bayern fördert landwirtschaftliche Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Betriebe, insbesondere zur Steigerung der Umweltverträglichkeit, des Tierwohls und der Wettbewerbsfähigkeit. Ein Zuschuss kann für Investitionen in verschiedene digitale Technologien beantragt werden, darunter Sensoren und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau, digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik sowie Systeme zur Gesundheitsüberwachung von Nutztieren.

Für Investitionen in Sensoren und digitale Steuerungstechnik im Pflanzenbau beträgt der Zuschuss 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch maximal 15.000 Euro oder 30.000 Euro, abhängig vom Investitionsgegenstand. Bei der digitalen Hack- und Pflanzenschutztechnik gilt ebenfalls ein Zuschuss von 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, begrenzt auf 25.000 Euro bis 100.000 Euro. Für digitale Überwachungssysteme wird ein Zuschuss von 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu maximal 15.000 Euro je Antrag, gewährt. Die Bagatellgrenze für die Förderung liegt bei 500 Euro.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme über das integrierte Bayerische Landwirtschaftliche Informations-System (iBALIS) einzureichen. Zuständige Bewilligungsstelle ist die Staatliche Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (FüAk). Teil A des Bayerischen Sonderprogramms Landwirtschaft Digital ist derzeit nicht verfügbar.

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