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Bayern

Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit Regenerativ

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie stellt Unternehmen (KMU) im Bereich Energieversorgung Darlehen bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug bereit.
BayernDarlehenfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ansprechpartner:LfA Förderbank Bayern
Letzte Änderung:26.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Bis 10 Mio Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Der Freistaat Bayern bietet in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Unterstützung für Unternehmen und Freiberufler, die in die Erzeugung erneuerbarer Energien investieren möchten. Dies umfasst auch die Speicherung und Integration dieser Energien ins Stromnetz.

Ein zinsverbilligtes Darlehen steht für Neu- und Modernisierungsinvestitionen in Anlagen zur Strom- oder Wärme-/Kälteerzeugung aus erneuerbaren Quellen sowie für Speichersysteme für Strom und Wärme-/Kältespeicher zur Verfügung. Ebenso werden Investitionen gefördert, die zur Flexibilisierung der Stromnachfrage und -angebot beitragen oder die Digitalisierung der Energiewende vorantreiben. Der Darlehensbetrag kann bis zu 10 Millionen Euro erreichen und bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken, wobei die Bagatellgrenze bei 25.000 Euro liegt. Wenn ein Darlehen bis zu 2 Millionen Euro nicht ausreichend bankmäßig abgesichert werden kann, besteht die Möglichkeit, dass die LfA Förderbank Bayern eine 50-prozentige Haftungsfreistellung übernimmt.

Hinweise zur Antragstellung

Das Darlehen ist über die Hausbank oder ein anderes Kreditinstitut nach freier Wahl zu beantragen. Der Antrag wird anschließend an die LfA Förderbank Bayern weitergeleitet.

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