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Bayern

Bayerische regionale Förderungsprogramme/Regionalkredit

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie fördert Unternehmen und Unternehmensnachfolger mit Zuschüssen und Darlehen.
BayernZuschuss & Darlehen
Keyfacts
Fördergeber:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Ansprechpartner:zuständige Bezirksregierung Bayern
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderarten:
• Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
• Darlehen – Förderkredit mit Rückzahlungspflicht
Max. Fördersumme:Max. 10 Mio Euro (Darlehen)
Kombinierbar:Es ist möglich, Investitions- und Zinszuschüsse zu kombinieren.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel, Unternehmensnachfolge
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei Investitionsvorhaben in strukturschwachen Regionen. Die Förderung richtet sich an Projekte in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf, ländlichen Räumen nach dem Landesentwicklungsprogramm, wirtschaftlich schwachen Regionen sowie Gebieten mit Arbeitsmarktproblemen.

Förderfähig sind Vorhaben wie die Errichtung oder Erweiterung von Betriebsstätten, der Erwerb und die Verlagerung von Betriebsstätten, die Diversifizierung der Produktion, grundlegende Rationalisierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen sowie die Übernahme stillgelegter oder von Stilllegung bedrohter Betriebsstätten. Im Tourismus wird besonders die Verbesserung und Erweiterung des Angebots unterstützt, in begründeten Fällen auch die Erhöhung der Beherbergungskapazitäten.

Die Förderung erfolgt in Form von Investitionszuschüssen, Lohnkostenzuschüssen oder Zinszuschüssen zur Verbilligung eines LfA-Regionalkredits. Dabei kann die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen, wobei der Regionalkredit maximal 10 Millionen Euro je Vorhaben nicht überschreiten darf.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens bei der zuständigen Regierung eingereicht werden, zusammen mit einer „Finanzierungsbestätigung der Hausbank“ als Anlage.

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