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Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen für Innovationsprojekte im Bereich autonomes und vernetztes Fahren im öffentlichen Verkehr.
Antragstellung nicht möglichbundesweitZuschussfür Innovation
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 100.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Innovationsprojekt:Voraussetzung (z. B. Digitalisierung, F&E, neue Lösungen)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

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Beschreibung

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt anwendungsnahe Projekte zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung. Gefördert werden komplexe, anwendungsorientierte Vorhaben, die praxistaugliche Lösungen für konkrete Mobilitätsbedarfe entwickeln. Dies umfasst insbesondere autonome und vernetzte Mobilität im öffentlichen Verkehr sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten, autonome und vernetzte Mobilität im Güterverkehr und in der Logistik, die Interaktion zwischen Fahrzeugen, Passagieren und der Umwelt, neue Transportmittel wie Transportroboter, die Kombination und Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, die Überwachung und Unterstützung fahrerloser Fahrzeuge durch eine technische Aufsicht sowie die Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens.

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Vorhaben erhalten normalerweise 50 Prozent der förderfähigen Kosten. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten, wenn sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. Hochschulen und außeruniversitäre Einrichtungen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Der Zuschuss wird auf einen Höchstbetrag begrenzt. Für wissenschaftliche Studien sind die zuwendungsfähigen Kosten auf 200.000 Euro (maximaler Förderanteil 100.000 Euro) begrenzt.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe ist eine Projektskizze einzureichen, die nur im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs eingereicht werden kann. Diese Förderaufrufe werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht. In der zweiten Verfahrensstufe wird bei positiver Bewertung der Projektskizze zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Für die Erstellung der Projektskizze und der förmlichen Förderanträge ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.

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