Schleswig-Holstein
Außenwirtschaftsförderungsrichtlinie (AWR)
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus fördert Unternehmen (KMU) mit Zuschüssen.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ansprechpartner:Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
Laufzeit:Max. 18 Monate
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Unternehmensgröße:bis 249 Mitarbeiter (KMU / Mittelstand)
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die sich an Gemeinschaftsbüros im außereuropäischen Ausland beteiligen, um dort Potenziale für außenwirtschaftliche Kontakte zu erkunden.
Ein Zuschuss von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für das Firmengemeinschaftsbüro wird gewährt, sofern diese mindestens 3.000 Euro betragen. Die Förderung gilt für maximal 18 Monate.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist spätestens drei Wochen vor Beginn der Maßnahme bei der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) einzureichen.
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