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Hessen

Ausgleichzulage für benachteiligte Gebiete (AGZ)

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat fördert landwirtschaftliche Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen mit Zuschüssen.
HessenZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Ansprechpartner:zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Bis zu 100 Prozent
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Das Land Hessen unterstützt landwirtschaftliche Betriebe, die in benachteiligten Gebieten wirtschaften, durch einen finanziellen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten, die im Vergleich zu Landwirtinnen und Landwirten in nicht benachteiligten Gebieten entstehen. Dieser Zuschuss wird durch Mittel des Bundes und der Europäischen Union finanziert.

Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Ertragsmesszahl und dem Anteil der förderfähigen Hauptfutterfläche und beträgt zwischen 25 und 180 Euro pro Hektar. Betriebe mit einer förderfähigen Fläche von bis zu 100 Hektar erhalten 100 Prozent des errechneten Zuschusses. Für Flächen von 100,01 bis 250 Hektar wird der Zuschuss auf 80 Prozent reduziert, und für Flächen von 250,01 bis 500 Hektar auf 60 Prozent. Flächen über 500 Hektar hinaus werden nicht gefördert.

Sollte der Betriebssitz in Hessen liegen, aber eine Fläche außerhalb Hessens bewirtschaftet werden, beträgt der Zuschuss 25 Euro pro Hektar.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag auf Förderung ist im Rahmen des Gemeinsamen Antrages bis zum 15. Mai eines Jahres bei der zuständigen Landrätin oder dem zuständigen Landrat einzureichen. Weitere Informationen sind auch bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) erhältlich.

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