Sachsen-Anhalt
Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete
Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt gewährt Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Zuschüsse.
Sachsen-AnhaltZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Ansprechpartner:zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:45 Euro je Hektar
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen
Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung
Landwirtinnen und Landwirte in benachteiligten Gebieten Sachsen-Anhalts können unter bestimmten Voraussetzungen einen finanziellen Ausgleich für Einkommensverluste und zusätzliche Kosten erhalten, die durch die Bewirtschaftung in diesen Gebieten entstehen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss für Flächen, die sich in Regionen mit einer Ertragsmesszahl von bis zu 37 befinden. Je nach Ertragsmesszahl beträgt die Unterstützung 45 Euro je Hektar (unter 33) oder 25 Euro je Hektar (33 bis 37).
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens und spätestens bis zum 15. Mai eines Jahres beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF) einzureichen.
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