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Schleswig-Holstein

Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gewährt Unternehmen der Binnenfischerei, Schleifischerei und Teichwirtschaft Zuschüsse.
Schleswig-HolsteinZuschuss
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Ansprechpartner:Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung (LLnL)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:30.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Im Rahmen des Landesprogramms Fischerei und Aquakultur können Unternehmen Ausgleichszahlungen für fischwirtschaftliche Schäden durch geschützte Tiere erhalten. Ziel ist es, wirtschaftliche Verluste in der Binnenfischerei, der Schleifischerei und der Teichwirtschaft abzumildern.

Gefördert werden insbesondere Ertragsausfälle, die entstehen durch

  • Kormoranfraß auf Gewässern der Binnenfischerei,
  • Kormoranfraß auf der Inneren Schlei,
  • Fraßschäden in Teichwirtschaften, die von geschützten Wildtieren verursacht werden.

Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach der bewirtschafteten Fläche des Unternehmens und wird auf Grundlage eines pauschalen Schadenswerts pro Hektar berechnet. Unternehmen der Binnen- und Schleifischerei können bis zu 30.000 Euro pro Jahr, Unternehmen der Teichwirtschaft bis zu 20.000 Euro pro Jahr erhalten.

Hinweise zur Antragstellung

Anträge können bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden.

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