Ausgleich von außerordentlichen Mehrkosten beim Personal im Busgewerbe des ÖPNV
Beschreibung
Das Land Rheinland-Pfalz bietet kommunalen Aufgabenträgern finanzielle Unterstützung, um gestiegene Lohnkosten im Busgewerbe des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auszugleichen und die Endkundenpreise für Menschen mit geringerem Einkommen erschwinglich zu halten. Die Förderung deckt die Mehrkosten ab, die durch Tarifabschlüsse der Vereinigung der Arbeitgeberverbände Verkehrsgewerbe Rheinland-Pfalz e.V. (VAV) in den Jahren 2020 und 2021 sowie im Manteltarifvertrag 2022 entstanden sind. Auch die Mehrkosten für das Fahrpersonal von Subunternehmern sowie von Unternehmen, die ihr Personal nach anderen Tarifen wie dem der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) bezahlen, werden berücksichtigt.
Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt, der bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten deckt.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf diesen Zuschuss muss spätestens bis zum Ende des jeweiligen Förderjahres beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität eingereicht werden.