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Ausbildungsplatzförderung in der deutschen Seeschifffahrt

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert Unternehmen der Branche Seeschifffahrt mit Weiterbildungsangeboten.
bundesweitArbeitsmarkt-Förderung
Keyfacts
Fördergeber:Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ansprechpartner:Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Aus- und Weiterbildung – Zuschüsse zu Qualifizierungsmaßnahmen
Max. Fördersumme:Max. 32.000 Euro
Kombinierbar:Für die bezuschussten Ausbildungsplätze ist eine Kombination mit anderen öffentlichen Förderungen normalerweise nicht möglich.
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Reedereien können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen an Bord ihrer Seeschiffe erhalten. Der Bund fördert die Ausbildung von Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechanikern sowie Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten und unterstützt dabei die Ausbildungskosten.

Die Zuschusshöhe beträgt 32.000 Euro pro Ausbildungsplatz für Schiffsmechanikerinnen und Schiffsmechaniker. Für nautische und elektrotechnische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten werden 16.000 Euro bereitgestellt, während für technische Offiziersassistentinnen und Offiziersassistenten 21.000 Euro pro Ausbildungsplatz gewährt werden.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag ist vor dem jeweiligen Abschluss eines Ausbildungsvertrages an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zu richten.

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