Ausbildungskostenzuschuss für Benachteiligte (AKZ)
Beschreibung
Das Land Hessen unterstützt Unternehmen, die sozial oder individuell benachteiligte junge Menschen in Voll- oder Teilzeit ausbilden, im Rahmen der Hessischen Arbeitsmarktförderung. Diese Förderung gilt für Ausbildungsberufe, die unter das Berufsbildungsgesetz (BBiG), die Handwerksordnung (HwO) oder vergleichbare Regelungen, wie etwa in der Altenpflege, fallen.
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der gestaffelt ist: Für die ersten drei Ausbildungsjahre erhalten Unternehmen jeweils 2.000 Euro pro Jahr, für das vierte Ausbildungsjahr 1.000 Euro. Insgesamt können Unternehmen maximal 7.000 Euro Förderung erhalten.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag auf diesen Zuschuss muss spätestens einen Tag vor Beginn der Ausbildung beim Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 57, eingereicht werden.