Ausbildung Berufskraftfahrer (Güterverkehr)
Beschreibung
Der Bund fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin und zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Diese Förderung soll dem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in diesen Unternehmen dauerhaft entgegenwirken. Ein Zuschuss kann für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen 70 Prozent, für mittlere Unternehmen 60 Prozent und für andere Antragsteller 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Kosten werden bei einer dreijährigen Ausbildung pauschal mit 50.000 Euro pro Ausbildungsverhältnis anerkannt (1. Ausbildungsjahr 21.700 Euro, 2. Ausbildungsjahr 15.200 Euro, 3. Ausbildungsjahr 13.100 Euro).
Bei verkürzter Ausbildung werden die Pauschalbeträge pro Ausbildungsjahr anteilig berechnet.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das eService-Portal jeweils ab dem im Internet veröffentlichten Start des Antragszeitraums bis spätestens 31.8. des Jahres, in dem mit der Ausbildung begonnen werden soll, an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) zu richten. Fällt das Ende der Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.