Ausbau von gigabitfähigen Breitbandinfrastrukturen (Gigabitrichtlinie)
Beschreibung
Der Freistaat Thüringen bietet finanzielle Unterstützung für den Ausbau einer leistungsfähigen, zukunftssicheren Breitbandinfrastruktur mit Gigabit-Geschwindigkeit.
Gefördert werden unter anderem Investitionen in den Aufbau oder Betrieb von Breitbandnetzen durch private Telekommunikationsanbieter, um wirtschaftliche Lücken im Ausbau zu schließen, sowie der Ausbau passiver Breitbandinfrastruktur. Dies umfasst zum Beispiel das Verlegen von Leerrohren, die Installation von ungenutztem Glasfaserkabel, Tiefbauarbeiten und die Bereitstellung von notwendigen Infrastrukturkomponenten wie Schächten und Verzweigern, die im Rahmen der Gigabit-Rahmenregelung von privaten Betreibern genutzt werden können. Zusätzlich können auch Maßnahmen zur Schaffung oder Erweiterung kostenfreier WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum gefördert werden.
Die finanzielle Unterstützung erfolgt in Form eines Zuschusses. Dieser beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Wenn zentrale Antragsteller, wie zum Beispiel Landkreise oder Zweckverbände, den Breitbandausbau für mehrere Gemeinden koordinieren, kann die Förderung bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben betragen. Für öffentliche WLAN-Angebote werden Zuschüsse von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben gewährt.
Die Mindesthöhe für förderfähige Vorhaben liegt bei 10.000 Euro; für Anträge im Bereich WLAN-Angebote bei 5.000 Euro.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge müssen vor Beginn des jeweiligen Projekts unter Verwendung der bereitgestellten Formulare bei der Thüringer Aufbaubank eingereicht werden.