Aufzugsanlagen in Mietwohngebäuden (RL AMW)
Beschreibung
Das Land Sachsen bietet finanzielle Unterstützung in Form eines Darlehens, um Barrierefreiheit in Mietwohngebäuden zu verbessern. Diese Förderung ist speziell für die vertikale Erschließung von Mietwohnraum gedacht und umfasst die Errichtung oder Erneuerung von Personenaufzügen in oder an bestehenden Gebäuden mit mehr als 3 Geschossen und mehr als 6 Wohnungen. Zusätzlich werden der Abbau von Barrieren im Zugangsbereich der Gebäude sowie Begleit- und Folgemaßnahmen gefördert.
Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdecken, wobei ein Mindestbetrag von 80.000 Euro vorgesehen ist. Die Zinsverbilligung gilt für eine maximale Laufzeit von 20 Jahren.
Hinweise zur Antragstellung
Anträge sollten vor Beginn des Vorhabens bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank (SAB) eingereicht werden.