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Rheinland-Pfalz

Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gewährt Existenzgründern und Freiberuflern Zuschüsse.
Rheinland-PfalzZuschussfür Startups
Keyfacts
Fördergeber:Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Ansprechpartner:Handwerkskammern (HwK), Industrie- und Handelskammern (IHK) und Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:Max. 2.500 Euro (Aufstiegsbonus)
Was wird gefördert?
Förderzweck:Betriebsmittel
Wer wird gefördert?
Für Existenzgründer:Besonders geeignet
Unternehmensalter:Vorgründungsphase bis 1 Jahr nach Gründung
Antragsteller:Freiberufler und natürliche Personen

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Beschreibung

In Rheinland-Pfalz gibt es bei der beruflichen Fortbildung oder Existenzgründung verschiedene finanzielle Unterstützungsprogramme. Hierzu gehören der Aufstiegsbonus I und Aufstiegsbonus II:

  • Aufstiegsbonus I: Dieser wird an Personen vergeben, die eine Meisterprüfung oder eine vergleichbare öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung erfolgreich absolviert haben. Der Bonus beträgt 2.000 Euro pro abgeschlossenem, unterschiedlichen Fachbereich. Den Antrag können Absolventen innerhalb von 4 Monaten nach der Prüfung bei der zuständigen Kammer einreichen.
  • Aufstiegsbonus II: Dieser richtet sich an Absolventen, die sich nach ihrer Meister- oder Fortbildungsprüfung erstmalig selbstständig machen. Hier beträgt die Förderung 2.500 Euro. Der Antrag muss spätestens 12 Monate nach der Existenzgründung bei der zuständigen Kammer gestellt werden.

Zusätzlich vergibt das Land den Landesbestenpreis, der keine finanzielle Unterstützung bietet, aber die herausragenden Leistungen der Jahrgangsbesten ehrt.

Absolventen aus anderen Bundesländern können den Aufstiegsbonus bei der örtlich zuständigen Kammer beantragen.

Hinweise zur Antragstellung

Die Zuständigkeit für die Antragsstellung liegt bei den Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern sowie der Landwirtschaftskammer.

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