Arbeit Inklusiv
Beschreibung
Das Land Baden-Württemberg fördert die Teilhabe schwerbehinderter und wesentlich behinderter Menschen am allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Gewährung von ergänzenden Lohnkostenzuschüssen. Diese Unterstützung gilt für vollumfänglich sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse und für sozialversicherungsrechtlich eingeschränkte Arbeitsverhältnisse mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen im Rahmen der Eingliederungshilfe zum Budget für Arbeit.
Die Förderung erfolgt als Lohnkostenzuschuss. Die Höhe des Zuschusses variiert je nach Art des Arbeitsverhältnisses und der Beschäftigungsdauer und beträgt zwischen 30 Prozent und 70 Prozent der Bruttogehaltsaufwendungen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses über die örtlichen Integrationsfachdienste zu stellen.