Arbeit für das Saarland (ASaar) – Prämie zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen für Arbeitsverhältnisse nach SGB II
Beschreibung
Bei der Bereitstellung eines Arbeitsplatzes für langzeitarbeitslose Erwachsene im Rechtskreis des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) können unter bestimmten Voraussetzungen Prämien gewährt werden. Das Saarland unterstützt im Rahmen des Landesprogramms „Arbeit für das Saarland (ASaar)“ Arbeitgeber, die solche Arbeitsplätze bereitstellen, und gewährt zudem Förderungen für Sachkosten, die die Rahmenbedingungen von Organisationen mit ehrenamtlich Tätigen verbessern.
Die Förderung erfolgt als einmalige Prämie. Die Höhe der Prämie beträgt bis zu 3.700 Euro pro Arbeitsplatz und Jahr.
Gemeinnützige Arbeitgeber können zusätzlich eine einmalige Erfolgsprämie von bis zu 5.000 Euro erhalten, wenn nachweislich eine Integration des Langzeitarbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt erfolgt ist und der Betroffene spätestens nach 6 Monaten keine SGB-II-Leistungen mehr bezieht.
Für die Verbesserung der Rahmenbedingungen von Organisationen, die ehrenamtliche Tätige beschäftigen, kann ein pauschaler Zuschuss zu den Sachkosten in Höhe von maximal 2.500 Euro pro Arbeitsplatz und Jahr gewährt werden.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist rechtzeitig vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit einzureichen.