Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023)
Beschreibung
Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der sächsischen Fischwirtschaft. Ziel ist es, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Aquakultur zu verbessern und die regionale Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen zu fördern.
Unterstützt werden Vorhaben in den Bereichen Aquakultur, Vermarktung und Verarbeitung. Dazu gehören Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien, zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl. Ebenfalls förderfähig sind Innovations- und Entwicklungsprojekte, die Produktqualität und Wertschöpfung erhöhen, neue Verfahren erproben oder die betriebliche Zusammenarbeit stärken.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent, maximal 500.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 2.000 Euro betragen.
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag wird über das elektronische Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt.