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Sachsen

Aquakultur und Fischerei (RL AuF/2023)

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) stellt Unternehmen und Freiberuflern bei Projekten mit Umwelt- und Nachhaltigkeitsbezug Zuschüsse bereit.
SachsenZuschussfür Nachhaltigkeit
Keyfacts
Fördergeber:Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Ansprechpartner:Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Letzte Änderung:16.04.2026
Wie wird gefördert?
Förderart:Zuschuss – nicht rückzahlbare Zuwendung
Max. Fördersumme:500.000 Euro
Was wird gefördert?
Förderzweck:Investitionen, Betriebsmittel
Nachhaltigkeit:Voraussetzung (z. B. CO₂-Reduktion, Effizienz)
Wer wird gefördert?
Antragsteller:Unternehmen, Freiberufler und natürliche Personen

Mehr Infos:Zum Fördergeber
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Beschreibung

Der Freistaat Sachsen fördert mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) Investitionen und Maßnahmen zur Stärkung der sächsischen Fischwirtschaft. Ziel ist es, die wirtschaftliche, soziale und ökologische Nachhaltigkeit der Aquakultur zu verbessern und die regionale Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen zu fördern.

Unterstützt werden Vorhaben in den Bereichen Aquakultur, Vermarktung und Verarbeitung. Dazu gehören Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, Energieeinsparung und Nutzung erneuerbarer Energien, zur Anpassung an den Klimawandel sowie zur Förderung von Tiergesundheit und Tierwohl. Ebenfalls förderfähig sind Innovations- und Entwicklungsprojekte, die Produktqualität und Wertschöpfung erhöhen, neue Verfahren erproben oder die betriebliche Zusammenarbeit stärken.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Der Fördersatz beträgt in der Regel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent, maximal 500.000 Euro. Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 2.000 Euro betragen.

Hinweise zur Antragstellung

Der Antrag wird über das elektronische Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB) gestellt.

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