Ankauf von Belegungsbindungen für Haushalte mit besonderen Marktzugangsschwierigkeiten
Beschreibung
Für die Schaffung von Wohnraum für Menschen mit besonderem Integrationsbedarf besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss vom Land Hamburg zu beantragen. Diese Förderung richtet sich an Projekte, die gezielt Wohnraum für Zielgruppen wie Frauen aus Frauenhäusern, Personen mit psychischen oder mehrfachen Behinderungen, Menschen nach Haftentlassung sowie junge Erwachsene aus betreuten Jugendwohnungen bereitstellen.
Es stehen zwei Förderprogramme zur Verfügung: Im Programm A kann ein Zuschuss von fünfzehntausend Euro für den Erwerb von Belegungsrechten gewährt werden, die eine Mietpreisbindung von bis zu zehn Jahren beinhalten. Im Programm B beträgt der Zuschuss fünfundzwanzigtausend Euro für Belegungsrechte mit einer Laufzeit von zwanzig Jahren.
Hinweise zur Antragstellung
Die Förderung ist vor Beginn der Maßnahme bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) zu beantragen.